Update zur Corona Vorschrift
            
            
                
                        
                             
                            21.10.2021
                        
                    
                
                
                    
                          
                        
	
	
		
		
				Spieltechnik
			
		
	
                    
                
            
        Zur aktuellen Corona Verordnung möchten wir auf zwei Punkte hinweisen.
- Es gilt in geschlossenen Räumen bei 3G weiterhin die Maskenpflicht für alle Bereiche außer Spielfeld und Auswechselbank, auch wenn der Mindestabstand von 1,5m eingehalten werden kann. Bei Nichtbeachtung kann es Schlimmstenfalls zu einer Schließung des Veranstaltungsortes kommen, was eine reibungslose Fortführung der Saison gefährden könnte.
 - Auswirkungen bei Einführung 2G sind teilweise noch unklar, wir bitten daher vor der Umstellung auf eine offizielle Information seitens des Verbandes zu warten.
Erläuterung:
Die aktuell, seit 15.10.2021, geltende Coronaverordnung erlaubt Veranstaltern die Einführung des 2G-Optionsmodells.
Da dazu aktuell viele Fragen aus den Vereinen kommen, möchten wir kurz dazu Stellung beziehen, ohne noch ausstehende, rechtliche Prüfungen zur Auswirkung von Spielabsagen vorwegnehmen zu können.
Die aktuelle Beschlusslage im BHV besagt eindeutig, dass bei Nichteinhaltung von 3G und damit verbundenem Spielausfall das Spiel als Nichtangetreten gewertet und nicht bestraft wird. Dies würde im schlimmsten Fall auch beim 2G-Optionsmodell der Fall sein. Eine Spielverlegung ist wie bisher wegen Corona nur in Ausnahmefällen möglich.
Es wird gerade auf Landesverbandsebene geprüft, ob es machbare Alternativen im 2G Modell gibt, ohne die Rechtstatbestände zu verletzen und die eine Durchführung von Spielen ermöglicht.