Formulare

Bestätigung des Hygienekonzepts durch den Sportstätteneigentümer

Grundsätzlich gelten die Verordnungen des Landes Baden-Württemberg. Die Gültigkeit eines Hygienekonzeptes kann zudem davon abhängen, ob es sich um die Durchführung des Regelspielbetriebs (Meisterschaftsspiele) oder nur um die Austragung einzelner Freundschaftsspiele oder eines Turniers handelt. Es darf davon ausgegangen werden, dass ein Hygienekonzept für Meisterschaftsspiele auch bei Freundschaftsspielen und Turnieren Gültigkeit hat, im umgekehrten Fall dies jedoch nicht zwingend gelten muss. Die letzte Entscheidung trifft immer die zuständige Behörde vor Ort.

Sofern ein Halleneigentümer die Existenz eines Hygienekonzeptes nicht wie von uns gewünscht bestätigt, kann ein schriftlicher Negativbescheid selbstverständlich ebenfalls in Phönix als „Bescheid“ hochgeladen werden.

Mit dem Bestellformular für Schiedsrichterkönnen Artikel aus der HVW-Schiedsrichter-Kollektion von Kempa erworben werden.