Ausschreibung zu möglichen FDDH-Förderungen im Jahr 2024

  24.11.2023    HVW-Verband Allgemein
Förderschwerpunkt 1: „Kinder für den Handballsport begeistern“ Förderschwerpunkt 2: „Förderung von Kinder- und Jugend-Beachhandball“ Förderschwerpunkt 3: „Gewinnung von neuen Schiedsrichtern“

Liebe Handballfreunde,

auch im Jahr 2024 wird der Freundeskreis des Deutschen Handballs e.V. wieder über 30.000 Euro für die Förderung von Projekten der Handballjugend und des Schiedsrichternachwuchses bereitstellen. Seit Gründung des FDDH vor über 30 Jahren konnten weit mehr als eine halbe Million Euro aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden ausgeschüttet werden.

Grundsätzlich antragsberechtigt sind der DHB, insbesondere die DHB-Jugend, die Landes-verbände, Vereine oder deren Handballabteilungen sowie als gemeinnützig anerkannte In-stitutionen, die das Handballspiel oder das ehrenamtliche Engagement in der Handballjugend fördern wollen und sich mit Ihrem Mitgliedsbeitrag im FDDH engagieren.

Das Ziel ist es, Projektideen zu unterstützen, die sich für einen Transfer eignen und nachhaltig sind. Eine Voraussetzung für die Unterstützung besteht darin, dass alle geförderten Projekte auf den Vereinshomepages und anderen geeigneten Medien (z.B. auf facebook) öffentlich gemacht werden und der FDDH als Unterstützer genannt wird. Ein Beitrag sowie Bilder werden dem FDDH für die eigenen Medien zur Verfügung gestellt

Förderanträge sind bis zum 31. Dezember 2023 ausschließlich per E-Mail (formlos) an die FDDH-Geschäftsstelle zu richten (info@fddh.de; cc: johannes.weber@fddh.de). Nach disem Datum eingehende Anträge können nur berücksichtigt werden, wenn noch Fördermittel zur Verfügung stehen.

Die Förderschwerpunkte des FDDH umfassen im kommenden Jahr drei große und wichtige Themenkomplexe: „Kinder für den Handballsport begeistern“, „Förderung von Kinder- und Jugend-Beachhandball“ sowie „Gewinnung von neuen Schiedsrichtern“.

Darüber hinaus können auch andere Handballprojekte gefördert werden, sofern der Vorstand des FDDH von der Konzeption und der Nachhaltigkeit überzeugt ist, und die Fördermittel noch nicht ausgeschöpft sind. Wenn Sie interessante Ideen haben, sprechen Sie uns gerne an.

Wir weisen darauf hin, dass Personalkosten von Trainern, Freiwilligendienstlern etc. nicht förderfähig sind. Die Förderung von Trikots ist in der Regel verbunden mit der Maßgabe, das FDDH-Logo zu verwenden, um gleichzeitig auf die Förderung aufmerksam zu machen
 

Folgende Angaben sind für eine Projektbewilligung erforderlich:

  •     Projekttitel und kurze Projektbeschreibung
  •     Gesamtkostenschätzung mit Einzelpositionen
  •     Positionen, die vom FDDH gefördert werden sollen
  •     Angaben zum Projektstart und Projektende
  •     Medien/Kanäle, die im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit genutzt werden
  •   Projektverantwortliche(r) mit Mobiltel.-Nr. und E-Mailadresse

Für jedes Projekt muss grundsätzlich ein Eigenbeitrag von mindestens 50% nachgewiesen werden. Auf die Förderung durch den FDDH ist in geeigneter Form hinzuweisen.

Über die bis zum 31. Dezember 2023 eingegangenen Anträge wird der FDDH-Vorstand im Januar 2024 entscheiden und anschließend umgehend über das Ergebnis seiner Beratungen informieren. Wenn Sie ein Projekt planen, das bereits im Januar umgesetzt werden soll, sprechen Sie uns unbedingt vorab an!