Grundlegende Infos und Sofortmaßnahmen des Landes
Soforthilfe Sport
Finanzielle Unterstützung für Sportvereine und -verbände in Corona-Zeiten

Das Land Baden-Württemberg hat 11,635 Millionen Euro für die „Soforthilfe Sport“ bereitgestellt. Die Beantragung wurde über den 30, November 2020 hinaus verlängert. Bis zum 30. Juni 2021 können WLSB-Mitglieder in einem unbürokratischen Verfahren Notfall- und Liquiditätshilfen beantragen.
Anträge sind unter soforthilfe-sport(@)wlsb.de oder per Post (Württembergischer Landessportbund e.V., Fritz-Walter-Weg 19, 70372 Stuttgart) an die WLSB-Geschäftsstelle zu richten.
Seit kurzem bietet der WLSB eine Telefon-Beratung zur Soforthilfe – donnerstags von 14 bis 16 Uhr unter 0711/28077-196.
Weitere Informationen, das Antragsformular sowie vorgefertigte FAQ's finden sie hier.
Der Handballverband Württemberg hat seinen Vereinen seit Juni über Online-Informationsveranstaltungen die Möglichkeit geboten Fragen zu den aktuellen Themen zu stellen. Zunächst beschäftige man sich in zwei Terminen mit der Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs, ehe gleich fünf Veranstaltungen für die Wiederaufnahme des Spielbetriebs durchgeführt wurden. Im September wurden drei weitere Veranstaltungen zum Hygienekonzept angeboten.
Alle Veranstaltungen wurden aufgezeichnet und können im Folgenden angesehen werden.
Aktuell sind keine weiteren Veranstaltungen geplant.
1. Informationsveranstaltung "Return to play" vom 12. Juni 2020
2. Informationsveranstaltung "Return to play" vom 17. Juni 2020
Auch der Württembergische Fußballverband widmet sich derzeit immer wieder den akuellen Fragestellungen. Hier findet ihr ein Video, dass besonders die Haftungsfragen für die Vereine gut erklärt. Wir danken dem Württembergischen Fußballverband für die Unterlagen und das Video.