Auch Sportvereine profitieren vom Energiepreisdeckel
  15.11.2022 •     HVW-Verband , Allgemein


LSV News: Auch Sportvereine werden explizit in die Energiepreisbremse mit einbezogen.

Auch Sportvereine erhalten eine Entlastung im Bereich Energiepreise – dies geht aus einer Mitteilung der Sportminister:innen hervor. Sie sind ganz klar der Meinung, dass auch Sportvereine klar in die vom Bund beschlossene Härtefallregelung mit einbezogen werden müssen und über das Wirtschaftsstabilisierungsprogramm entlastet werden sollen, ganz besonders wenn sie eigene Sportstätten betreiben. Somit ist die wirtschafltiche Zukunft der Vereine in Sachen Energiepreise weiterhin kalkulierbar und es ist sichergestellt, dass der Sportbetrieb weiter laufen kann. Konkret wurde beschlossen, dass bei Gas nicht mehr als zwölf Cent pro Kilowattstunde gezahlt werden muss, bei Fernwärme liegt der Deckel bei 9,5 Cent pro Kilowattstunde. Der Strompreis wird auf 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Die Bremse beim Gaspreis soll zum 1. März 2023 eingeführt werden, eine Rückwirkung zum 1. Februar wird angestrebt. Beim Strom soll die Bremse vom 1. Januar 2023 an gelten; beide sollen bis April 2024 laufen. Zu beachten ist jedoch, dass nur 80% des Gases des Vorjahresverbrauchs subventioniert werden, um weiterhin einen Anreiz zum Energiersparen zu liefern.

Einen ausführlichen Bericht des LSVbw finden Sie hier.